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Nach §161 Aktiengesetz vom 25. September 2024 / Aktualisiert am 18. März 2025

Erklärung zum Corporate Goverance Kodex

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2024

Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group SE erklären, dass seit der letzten Entsprechens­erklärung vom 27. September 2023 die All for One Group SE den Empfehlungen der von der Deut­schen Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Ko­dex in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht am 27. Juni 2022 (im Folgenden »DCGK«) mit den in der Erklärung vom 27. September 2023 genannten und begründeten Ausnahmen ent­sprochen hat.

Sie erklären weiter, dass den Empfehlungen des DCGK – abgesehen von den nachstehenden Aus­nahmen – derzeit entsprochen wird, und auch künftig entsprochen werden soll.

In den folgenden Punkten wird von den Empfehlungen des DCGK abgewichen:

Vergütungssystem des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group SE haben der Hauptversammlung vom 11. März 2021 ein Vergütungssystem für den Vorstand vorschlagen. Dieses wurde von der Hauptversamm­lung gebilligt. Bei der Festlegung des Vergütungssystems hat sich der Aufsichtsrat an den Vorgaben des DCGK orientiert. Vorbehaltlich der nachfolgenden Erklärungen entspricht das Vergütungssystem dessen Empfehlungen vollumfänglich. In den folgenden zwei Punkten ist jedoch eine Abweichung von den Empfehlungen des DCGK zum Vergütungssystem enthalten.

G.6:

»Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen.«

Aufgrund der Möglichkeit, für ein Vorstandsmitglied eine vergleichsweise niedrige Grundvergütung festlegen zu können, hält der Aufsichtsrat es für nötig, in diesen Fällen die Möglichkeit zu haben, dem betreffenden Vorstandsmitglied auch kurzfristig – durch entsprechend positive Zielerfüllung – eine ansprechende Vergütung in Aussicht zu stellen. Dies kann durch die mehrjährige erfolgsabhän­gige Vergütung nicht in gleicher Weise geschehen, da diese erst nach vier Jahren zur Auszahlung kommt. Die im Vergütungssystem festgelegten Wertgrenzen werden dabei berücksichtigt.

G.10 Satz 1:

»Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berück­sichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden.«

Der Aufsichtsrat hält aktienbasierte Vergütungsbestandteile in Bezug zur Gesellschaft nicht für ziel­führend, um im Rahmen der Vorstandsvergütung ausreichend Anreize zur Umsetzung der Unter­nehmensstrategie und zur Harmonisierung der Interessen des Vorstands und der Aktionäre zu setzen. Die im Vergütungssystem verankerten Leistungskriterien, insbesondere das Zielkriterium der kumulierten Dividende bezüglich des Long Term Incentive und die Möglichkeit des Aufsichtsrats weitere individuelle Zielkriterien für jedes Vorstandsmitglied festzulegen, sind nach der Einschätzung des Aufsichtsrats hierfür genügend.

Vorsitz des Prüfungsausschusses

C.10 Satz 2:

»Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig vom kontrol­lierenden Aktionär sein.«

Der Aufsichtsrat hat Paul Neumann zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Herr Neumann ist Mitglied des Vorstands der Unternehmens Invest AG, dem kontrollierenden Aktionär der Gesellschaft. Der Empfehlung C.10 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der derzeitigen Fassung wird insofern also nicht entsprochen.

Herr Neumann ist nach der Einschätzung des Aufsichtsrats aufgrund seiner Ausbildung und seiner Erfahrungen gleichwohl in besonderem Maße für den Vorsitz des Prüfungsausschusses geeignet und erfüllt sämtliche übrigen Anforderungen. Aufgrund Herr Neumanns stets integrer Arbeit im Auf­sichtsrat und der weiteren Zusammensetzung des Prüfungsausschusses mit unabhängigen Auf­sichtsratsmitgliedern, sieht der Aufsichtsrat kein erhöhtes Risiko von Interessenskonflikten.

Umsetzung der CSRD-Richtlinie

Der DCGK enthält Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen des Vorschlags der Europäi­schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hin­sichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vom 21. April 2021 (CSRD). Die All for One Group SE beachtet insofern die geltenden Regelungen gemäß der aktuellen Gesetzeslage. Den neuen Anforderungen, die sich aus der CSRD ergeben, soll mit Inkrafttreten des entsprechen­den Umsetzungsgesetzes entsprochen werden.

Aktualisierung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2024

Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group AG haben am 25. September 2024 die jährliche Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt ergänzt:

Bei den folgenden Punkten handelt es sich um weitere Abweichungen von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex:

Vergütungssystem des Vorstands

G.7:

»Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang in­dividuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.«

G.8:

»Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.«

Das Vergütungssystem des Vorstands sieht in Ziffer III. 3. die Möglichkeit vor – auch nach Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres – den Vorstandsmitgliedern als zusätzliche kurzfristige oder langfris­tige erfolgsabhängige Vergütung eine angemessene Sonderzahlung zu gewähren. Der Aufsichtsrat hat diese Ergänzung im Rahmen der Neufassung des Vergütungssystems zum 19. März 2025 be­schlossen, um zukünftig Projekte und Maßnahmen des Vorstands, die aus Sicht des Aufsichtsrats von besonderer Bedeutung für die Unternehmensstrategie und die Entwicklung der Gesellschaft sind, flexibler incentivieren zu können.

Archiv: Erklärungen zum Corporate Governance Kodex

Hier finden Sie sowohl unsere aktuelle als auch ältere Erklärungen zum Corporate Governance Kodex.

Erklärungen zum Corporate Governance Kodex

2024-1

Aktualisierung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2024-1 / 18. März 2025

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2024

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2024 / 25. September 2024

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2023

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2023 / 27. September 2023

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2022

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2022 / 27. September 2022

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2021

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2021 / 27. September 2021

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2020-2

Aktualisierung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2020-2 / 5. Mai 2021

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2020-1

Aktualisierung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2020-1 / 27. Januar 2021

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2020

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2020 / 29. September 2020

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2019-1

Aktualisierung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2019-1 / 5. Februar 2020

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2019

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2019 / 22. September 2019

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2018

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2018 / 22. September 2018

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2017

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2017 / 22. September 2017

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2016-2

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2016-2 / 22. September 2016

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2016-1

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2016-1 / 14. Februar 2016

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2015

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2015 / 14. Februar 2015

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2014

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2014 / 14. Februar 2014

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2013

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2013 / 14. Februar 2013

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2012-2

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2012-2 / 22. Februar 2012

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2012-1

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2012-1 / 14 Februar 2012

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2011

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2011 / 14. Februar 2011

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2010

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2010 / 10. Februar 2010

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2009

Erklärung zum Corporate Governance Kodex 2009 / 24. September 2009

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