Nach §161 Aktiengesetz vom 25. September 2024
Erklärung zum Corporate Goverance Kodex
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der All for One Group SE erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 27. September 2023 die All for One Group SE den Empfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht am 27. Juni 2022 (im Folgenden »DCGK«) mit den in der Erklärung vom 27. September 2023 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen hat.
Sie erklären weiter, dass den Empfehlungen des DCGK – abgesehen von den nachstehenden Ausnahmen – derzeit entsprochen wird, und auch künftig entsprochen werden soll.
In den folgenden Punkten wird von den Empfehlungen des DCGK abgewichen:
Vergütungssystem des Vorstands
Vorsitz des Prüfungsausschusses
Umsetzung der CSRD-Richtlinie
Erklärungen zum Corporate Governance Kodex
Hier finden Sie sowohl unsere aktuelle als auch ältere Erklärungen zum Corporate Governance Kodex.
Erklärungen zum Corporate Governance Kodex