Verantwortungsbewusste
Unternehmensführung
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der All for One Group SE nehmen ihre Rechte im Rahmen der Hauptversammlung wahr. Nach §14 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede auf Namen lautende Stückaktie eine Stimme. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet in allen ihr durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Fällen.
Aufsichtsrat
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, davon zwei Arbeitnehmervertreter. Die Kompetenzen und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind im Aktiengesetz, in der Satzung sowie in den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse geregelt.
Vorstand
Als Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte »unter eigener Verantwortung« (§76 Abs. 1 AktG) bzw. weisungsunabhängig und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Bei der Ausübung seiner Leitungsmacht ist der Vorstand zudem der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, über die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Kompetenzen und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz, in der Satzung, in der Geschäftsordnung sowie im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands geregelt.
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Anteile an der Gesellschaft. Die aktuelle Übersicht dazu befindet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Aktionärsstruktur. Veränderungen im Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird nach IFRS, der Jahresabschluss nach HGB aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand werden Konzernabschluss und Jahresabschluss vom Abschlussprüfer geprüft, vom Aufsichtsrat gebilligt, beziehungsweise festgestellt und innerhalb von 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Zudem werden für die ersten drei Quartale eines Geschäftsjahres Zwischenberichte in Form von zwei Quartalsmitteilungen sowie einem Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht. Eine prüferische Durchsicht dieser Zwischenberichte erfolgt nicht.
Transparenz
Eine auf einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationen ausgerichtete Informationspolitik ist für die All for One Group von großer Bedeutung. Daher unterrichtet das Unternehmen sämtliche Interessensgruppen regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen und Entwicklungen. Eine der wichtigsten Kommunikationsinstrumente stellt dabei die Internetseite der Gesellschaft dar. Die Berichterstattung erfolgt zudem im jährlichen Geschäftsbericht, in Zwischenberichten sowie etwa im Rahmen von Gesprächen und Konferenzen mit Analysten und Journalisten.
Darüber hinaus werden weitere Informationen in Form von Pressemitteilungen sowie Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Den gesetzlichen Mitteilungspflichten, etwa zu Stimmrechtsmitteilungen oder Eigengeschäften von Führungskräften, wird entsprochen. Mitteilungen, Präsentationen und Berichte sind zudem im Investoren Bereich auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 der Marktmissbrauchsverordnung hat die Gesellschaft angelegt und pflegt dieses laufend. Die betreffenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Die Prinzipien und Verhaltensregeln im Umgang mit Insiderinformationen sind in einer internen Unternehmensrichtlinie festgehalten und für die betreffenden Personen zugänglich gemacht.
Dem Prinzip des »Fair Disclosure« folgend, werden alle Aktionäre und wesentliche Zielgruppen bei Informationen grundsätzlich gleich behandelt.
Code of Conduct
Zu den in der All for One Group angewendeten Unternehmensführungspraktiken zählen auch die für alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe gültigen Richtlinien des Compliance Management Systems. Dies verdeutlicht den Anspruch, der an das Verhalten der Mitarbeiter sowie an Geschäftsführer, Vorstände und sonstigen Führungskräfte gestellt wird. Zudem werden hiermit die wesentlichen Verhaltensprinzipien gegenüber Kunden, Partnern, Lieferanten, Wettbewerbern und Aktionären bekannt gemacht. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien im geschäftlichen Alltag bekennt sich die All for One Group zugleich zum Engagement für gesetzeskonformes, verantwortungsbewusstes und integres Handeln im Wettbewerb sowie zum Datenschutz. Gleichzeitig wird ein klares Zeichen gegen Korruption und unlautere Geschäftspraktiken gesetzt. Die Compliance-Organisation ist damit betraut, gruppenweit die Einhaltung des Verhaltenskodex und anderer unternehmensinterner Richtlinien zu überwachen. Darüber hinaus prüft sie diese Richtlinien regelmäßig, aktualisiert sie bei Bedarf und schult die Mitarbeiter und Führungskräfte.
Steuerungsgrössen und Kontrollsystem
Finanzielle Leistungsindikatoren
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kontrollsystem