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Verantwortungsbewusste

Unternehmensführung

Die Unternehmensführungspraktiken der All for One Group SE sind geprägt von fairer, transparenter und korrekter Zusammenarbeit – mit Mitarbeitern genauso wie mit Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Verantwortungsbewusste Unternehmensführung bedeutet zudem, innerhalb von Entscheidungs- und Kontrollprozessen die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und darüber hinausreichende Empfehlungen aktiv umzusetzen.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der All for One Group SE nehmen ihre Rechte im Rahmen der Hauptversammlung wahr. Nach §14 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede auf Namen lautende Stückaktie eine Stimme. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet in allen ihr durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Fällen.

Aufsichtsrat

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, davon zwei Arbeitnehmervertreter. Die Kompetenzen und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind im Aktiengesetz, in der Satzung sowie in den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse geregelt.

Vorstand

Als Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte »unter eigener Verantwor­tung« (§76 Abs. 1 AktG) bzw. weisungsunabhängig und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Bei der Ausübung seiner Leitungsmacht ist der Vorstand zudem der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes ver­pflichtet. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Ge­schäftsentwicklung, über die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Kompetenzen und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz, in der Satzung, in der Geschäftsordnung sowie im Geschäfts­verteilungsplan des Vorstands geregelt.

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Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Anteile an der Gesellschaft. Die aktuelle Übersicht dazu befindet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Aktionärsstruktur. Veränderungen im Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird nach IFRS, der Jahresabschluss nach HGB aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand werden Konzernabschluss und Jahresabschluss vom Abschlussprüfer ge­prüft, vom Aufsichtsrat gebilligt, beziehungsweise festgestellt und innerhalb von 90 Tagen nach dem Ge­schäftsjahresende veröffentlicht. Zudem werden für die ersten drei Quartale eines Geschäftsjahres Zwischenberichte in Form von zwei Quartalsmitteilungen sowie einem Halbjahresfinanzbericht veröffent­licht. Eine prüferische Durchsicht dieser Zwischenberichte erfolgt nicht.

Transparenz

Eine auf einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationen ausgerichtete Informationspolitik ist für die All for One Group von großer Bedeutung. Daher unterrichtet das Unternehmen sämtliche Interessens­gruppen regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen und Entwicklungen. Eine der wichtigsten Kommunikationsinstrumente stellt dabei die In­ternetseite der Gesellschaft dar. Die Berichterstattung erfolgt zudem im jährlichen Geschäftsbericht, in Zwischenberichten sowie etwa im Rahmen von Gesprächen und Konferenzen mit Analysten und Journalisten.

Darüber hinaus werden weitere Informationen in Form von Pressemitteilungen sowie Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Den gesetzlichen Mitteilungspflichten, etwa zu Stimmrechtsmitteilungen oder Eigengeschäf­ten von Führungskräften, wird entsprochen. Mitteilungen, Präsentationen und Berichte sind zudem im In­vestoren Bereich auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 der Marktmissbrauchsverordnung hat die Gesellschaft angelegt und pflegt dieses laufend. Die betreffenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Die Prinzi­pien und Verhaltensregeln im Umgang mit Insiderinformationen sind in einer internen Unternehmensricht­linie festgehalten und für die betreffenden Personen zugänglich gemacht.

Dem Prinzip des »Fair Disclosure« folgend, werden alle Aktionäre und wesentliche Zielgruppen bei Infor­mationen grundsätzlich gleich behandelt.

Code of Conduct

Zu den in der All for One Group angewendeten Unternehmensführungspraktiken zählen auch die für alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe gültigen Richtlinien des Compliance Management Systems. Dies ver­deutlicht den Anspruch, der an das Verhalten der Mitarbeiter sowie an Geschäftsführer, Vorstände und sonstigen Führungskräfte gestellt wird. Zudem werden hiermit die wesentlichen Verhaltensprinzipien gegen­über Kunden, Partnern, Lieferanten, Wettbewerbern und Aktionären bekannt gemacht. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien im geschäftlichen Alltag bekennt sich die All for One Group zugleich zum Engagement für gesetzeskonformes, verantwortungsbewusstes und integres Handeln im Wettbewerb sowie zum Daten­schutz. Gleichzeitig wird ein klares Zeichen gegen Korruption und unlautere Geschäftspraktiken gesetzt. Die Compliance-Organisation ist damit betraut, gruppenweit die Einhaltung des Verhaltenskodex und an­derer unternehmensinterner Richtlinien zu überwachen. Darüber hinaus prüft sie diese Richtlinien regel­mäßig, aktualisiert sie bei Bedarf und schult die Mitarbeiter und Führungskräfte.

Steuerungsgrössen und Kontrollsystem

Finanzielle Leistungsindikatoren

Als Schlüsselkennzahlen zur finanziellen Konzernsteuerung im Sinne der Unternehmensstrategie werden insbesondere die Umsatzerlöse und das EBIT vor M&A-Effekten (non-IFRS) sowie die wiederkehrenden Erlöse herangezogen. Im Rahmen der Unternehmensplanung sind diese finanziellen Leistungsindikatoren im Hinblick auf einen möglichst nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs aufeinander abgestimmt.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis der Geschäftstätigkeit und das Fundament der Unter­nehmenskultur und -werte der All for One Group. Corporate Social Responsibility ist ein zentraler Bestandteil der strategischen Ausrichtung der Unternehmensgruppe. Das konzernweite Steuerungssystem umfasst daher auch die folgenden wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren:

  • Mitarbeiterbindung
  • Gesundheitsindex
  • Diversitätskonzept

Mitarbeiterbindung
Der Geschäftserfolg der All for One Group hängt wesentlich von der Qualität ab, mit der Geschäftspartner und Aktionäre betreut werden. Personelle Kontinuität und die Fähigkeit, auf dieser Basis nachhaltig stabile und belastbare Geschäftspartnerbeziehungen aufzubauen und zu erhalten, beeinflusst die Wahrnehmung der Betreuungsqualität erheblich. Als Steuerungsgröße dazu dient der Mitarbeiterbindungsindex (100% minus Verhältnis von ungewollten Abgängen zum Personalbestand am Anfang der Berichtsperiode plus den Zugängen im Berichtsjahr).

Gesundheitsindex
Das Gesundheitsmanagement Programm zielt darauf ab, die hohe Leistungsfähigkeit des Personals zu er­halten und weiter auszubauen. Zudem soll damit möglichen krankheitsbedingten Ausfällen proaktiv ent­gegenwirkt werden. Als Steuerungsgröße dazu dient der Gesundheitsindex (100% minus Anzahl Kranken­tage bezogen auf die Sollarbeitstage einer Berichtsperiode).

Diversitätskonzept
Fachliche Eignung und »kultureller Fit« gelten als die entscheidenden Kriterien bei der Besetzung von Stellen und Positionen. Gleichfalls hat sich die All for One Group eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen als Ziel gesetzt. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, werden – auch auf den Führungsebenen – Teilzeitmodelle und generell das flexible Arbeiten unabhängig von festen Zeiten und Standorten angeboten und gefördert. Zudem werden Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter bei der Suche und Auswahl von individuellen Kinderbetreuungsmodellen unterstützt. Mit speziellen Kampagnen zur Personalrekrutierung werden darüber hinaus gezielt Bewerberinnen angesprochen.

Kontrollsystem

Gemäß §91 Abs. 2 und 3 AktG hat der Vorstand in seiner Gesamtverantwortung für den Konzern ein um­fassendes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, um unter anderem bestandsge­fährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Dieses System ist integraler Bestandteil der Planungs-, Steue­rungs- und Berichterstattungs­prozesse. Zudem hat der Vorstand ein konzernweites Compliance Manage­ment System eingerichtet. Eine detaillierte Darstellung des Risikomanagementsystems, des internen Kon­trollsystems und des Compliance Management Systems ist im Chancen- und Risikobericht als Teil des zu­sammengefassten Lageberichts veröffentlicht.

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